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Der Begriff des Immissionsschutzes umfasst: 

  • den nachbarschaftlichen Immissionsschutz; hierunter wird die Messung und Ermittlung von Lärmimmissionen sowie die Kontrolle der Lärmemissionen bei Industrie- und Gewerbebetrieben, Sport- und Freizeitstätten verstanden (§§26,28 BImSchG, TA Lärm), Lärm von Straße und Schiene, Fluglärm
  • den gewerblichen Immissionsschutz; d. h. Lärmminderung am Arbeitsplatz


Unser Leistungsangebot zum Thema Immissionsschutz umfasst: 

  • Bauleitplanung - Ermittlung von flächenbezogenen Schalleistungspegeln
  • Ermittlung von Anspruchsvoraussetzungen beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen oder Schienenwegen (16. BImSchV) sowie die Umsetzung von passiven Schallschutzmaßnamen auf der Grundlagen der 24. BImSchV
  • Layoutplanung für Fertigungsstätten
  • Lärmkataster
  • Lärmminderungskonzepte
  • Schalltechnische Sanierung und Neuplanung von Geräten, Maschinen und Anlagen
  • Lärmminderung am Arbeitsplatz
  • Erstellen von Antragsunterlagen für Genehmigungsverfahren nach BImSchG
  • Ermittlung von Emissionskennwerten gemäß der 3. Verordnung des Gerätesicherheitsgesetzes
  • Lärmminderung an Maschinen (elastische Lagerung, Kapselung, Schalldämpfer etc.)
  • Mitwirkung bei der Gestaltung lärm- und schwingungsarmer Maschinen und Anlagen (lärmarme Konstruktionen)
  • Überwachung von Abläufen (Fertigung, Qualitätssicherung) sowie Schadensfrüherkennung durch kontinuierliche Körperschallerfassung
  • Lärmschutz an Industrieanlagen (Schalldämpfer, Fassadendämmung, etc.)
Schalltechnisches Büro A. Pfeifer  | info@ibpfeifer.de
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