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Unter dem Begriff der Maschinenakustik wird die Erforschung und Anwendung lärmarmer Konstruktionsmerkmale bei Maschinen und Anlagen verstanden. Gründe für die Anwendung lärmarmer Konstruktionsregeln sind z. B. 

  • Verbesserung der Produktqualität
  • Einsparung beim sekundären Schallschutz am Aufstellungsort
  • Zertifizierung von Produkten (z. B. "Blauer Umweltengel")
  • Arbeitsschutzauflagen


Zu unserem Leistungsangebot gehören 

  • Anwendung der Regeln für lärmarme Konstruktionen auf bestehende Produkte bzw. Mitwirkung bei der Entwicklung neuer Produkte
  • Verminderung der Schallentstehung (primäre Maßnahmen) bzw. Verminderung der Schallabstrahlung (sekundäre Maßnahmen)
  • Überwachung von Abläufen (Fertigung, Qualitätssicherung) sowie Schadensfrüherkennung durch kontinuierliche Körperschallerfassung
  • Lärmschutz an Industrieanlagen (Schalldämpfer, Fassadendämmung, etc.)
  • Bestimmung von Materialkonstanten (E-Modul, Verlustfaktor)
  • Strukturanalysen (Resonanzen, Admittanzen, dynamische Steifigkeiten etc.)
  • Schallleistungsbestimmung auf der Grundlage der 32. BImschV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung)
  • Ermittlung der Geräuschemission nach Auswahl nach BGV B 3 "Lärm"
  • Impedanzmessungen


Zu unserem Aufgabengebiet zählt außerdem die Bestimmung des Schallleistungspegels von Windenenergieanlagen nach den FWG-Richtlinien (Fördergesellschaft für Windenergie e. V.) auf Grundlage der VDI-Richtlinie 3723 Bl. 1 (Mai 1993).

Schalltechnisches Büro A. Pfeifer  | info@ibpfeifer.de
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