Die Bauakustik behandelt Themenstellungen, die sich aus der Notwendigkeit ergeben, Personen in Gebäuden vor Geräuscheinwirkungen zu schützen. Dies ist immer dann von besonderer Bedeutung, wenn Nutzungen, die eine hohe dynamischer Anregung des Gebäudes bewirken, kombiniert werden mit Wohn - oder Büronutzungen.
- Schallschutznachweise nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau)
- Anforderungs- und Maßnahmenkataloge hinsichtlich der Gestaltung von Wohnungstrennwänden, Decken, Außenbauteilen, Fenstern, Treppen
- Schallschutz-Ausweis im Wohnungsbau gemäß Empfehlung 103 der DEGA e. V.
Formulierung von Anforderungen für Küchen, Aufzüge, Kegelbahnen, Gymnastikräume und haustechnische Einrichtungen, wie z. B. sanitäre Installationen, Blockheizkraftwerke (BHKW), Technikzentralen, raumlufttechnische Anlagen (RLT).
- Planung von RLT auf der Grundlage der VDI 2081, "Lärmminderung an raumlufttechnischen Anlagen"
- Messungen und Geräuschminderungen an RLT-Anlagen
- Durchführung von Güteprüfungen, d.h. Messung von Bau-Schalldämm-Maß und Normtrittschallpegel
- Geräusche von Armaturen der sanitären Installationen
- Messung der Schalldämmung von Fenstern und Türen