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Der Begriff des Immissionsschutzes umfasst: - den nachbarschaftlichen Immissionsschutz; hierunter wird die Messung und Ermittlung von Lärmimmissionen sowie die Kontrolle der Lärmemissionen bei Industrie- und Gewerbebetrieben, Sport- und Freizeitstätten verstanden (§§26,28 BImSchG, TA Lärm), Lärm von Straße und Schiene, Fluglärm
- den gewerblichen Immissionsschutz; d. h. Lärmminderung am Arbeitsplatz
Unser Leistungsangebot zum Thema Immissionsschutz umfasst:
- Bauleitplanung - Ermittlung von flächenbezogenen Schalleistungspegeln
- Ermittlung von Anspruchsvoraussetzungen beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen oder Schienenwegen (16. BImSchV) sowie die Umsetzung von passiven Schallschutzmaßnamen auf der Grundlagen der 24. BImSchV
- Layoutplanung für Fertigungsstätten
- Lärmkataster
- Lärmminderungskonzepte
- Schalltechnische Sanierung und Neuplanung von Geräten, Maschinen und Anlagen
- Lärmminderung am Arbeitsplatz
- Erstellen von Antragsunterlagen für Genehmigungsverfahren nach BImSchG
- Ermittlung von Emissionskennwerten gemäß der 3. Verordnung des Gerätesicherheitsgesetzes
- Lärmminderung an Maschinen (elastische Lagerung, Kapselung, Schalldämpfer etc.)
- Mitwirkung bei der Gestaltung lärm- und schwingungsarmer Maschinen und Anlagen (lärmarme Konstruktionen)
- Überwachung von Abläufen (Fertigung, Qualitätssicherung) sowie Schadensfrüherkennung durch kontinuierliche Körperschallerfassung
- Lärmschutz an Industrieanlagen (Schalldämpfer, Fassadendämmung, etc.)
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