Unter dem Begriff der Maschinenakustik wird die Erforschung und Anwendung lärmarmer Konstruktionsmerkmale bei Maschinen und Anlagen verstanden. Gründe für die Anwendung lärmarmer Konstruktionsregeln sind z. B.
- Verbesserung der Produktqualität
- Einsparung beim sekundären Schallschutz am Aufstellungsort
- Zertifizierung von Produkten (z. B. "Blauer Umweltengel")
- Arbeitsschutzauflagen
Zu unserem Leistungsangebot gehören
- Anwendung der Regeln für lärmarme Konstruktionen auf bestehende Produkte bzw. Mitwirkung bei der Entwicklung neuer Produkte
- Verminderung der Schallentstehung (primäre Maßnahmen) bzw. Verminderung der Schallabstrahlung (sekundäre Maßnahmen)
- Überwachung von Abläufen (Fertigung, Qualitätssicherung) sowie Schadensfrüherkennung durch kontinuierliche Körperschallerfassung
- Lärmschutz an Industrieanlagen (Schalldämpfer, Fassadendämmung, etc.)
- Bestimmung von Materialkonstanten (E-Modul, Verlustfaktor)
- Strukturanalysen (Resonanzen, Admittanzen, dynamische Steifigkeiten etc.)
- Schallleistungsbestimmung auf der Grundlage der 32. BImschV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung)
- Ermittlung der Geräuschemission nach Auswahl nach BGV B 3 "Lärm"
- Impedanzmessungen
Zu unserem Aufgabengebiet zählt außerdem die Bestimmung des Schallleistungspegels von Windenenergieanlagen nach den FWG-Richtlinien (Fördergesellschaft für Windenergie e. V.) auf Grundlage der VDI-Richtlinie 3723 Bl. 1 (Mai 1993).